Mediation im Familienrecht
Kurz erklärt
Autorin: Mag. Eva Schmelz, Rechtsanwältin und Mediatorin in Wien · Stand: Oktober 2026
Mediation im Überblick
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren der Konfliktlösung. Eine neutrale, allparteiliche dritte Person – die Mediatorin oder der Mediator – unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Anders als ein Gericht trifft die Mediatorin keine Entscheidung und gibt auch keine Lösung vor. Ihre Aufgabe ist es, das Gespräch zu leiten, die Interessen beider Seiten sichtbar zu machen und dafür zu sorgen, dass beide gleichermaßen zu Wort kommen.
Drei Grundsätze prägen jede Mediation. Erstens ist die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden; niemand wird zu einer Mediation gezwungen oder ist in dieser, hat er ihr einmal zugestimmt, "gefangen". Zweitens sind die Beteiligten für das Ergebnis selbst verantwortlich, nicht der Mediator oder die Mediatorin oder sonstige Dritte. Schließlich bleibt das, was in der Mediation besprochen wird, vertraulich und dient nicht dazu, in einem allenfalls nachfolgenden Gerichtsverfahren gegeneinander verwendet zu werden.
Eignung der Mediation im Familienrecht
Familienrechtliche Konflikte unterscheiden sich von vielen anderen Rechtsstreitigkeiten dadurch, dass die Beteiligten auch nach dem Ende ihrer Beziehung miteinander verbunden bleiben – vor allem dann, wenn sie gemeinsame Kinder haben. Eine Lösung, die beide Eltern mittragen, hält in der Praxis meist besser als eine gerichtliche Entscheidung, die einem Elternteil gegen seinen Willen auferlegt wird. Und die Art, wie Eltern ihre Trennung bewältigen, prägt die Kinder oft mehr als die Trennung selbst.
Typische Themen einer Familienmediation sind:
- die Betreuung der Kinder, die Obsorge und die Ausgestaltung des Kontaktrechts;
- Kindes- und Ehegattenunterhalt;
- die Nutzung der Ehewohnung;
- die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse;
- die Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Trennungsvereinbarung zwischen Lebensgefährten.
Mediation setzt voraus, dass beide Seiten bereit und in der Lage sind, ihre Interessen selbst zu vertreten. Wo Gewalt ausgeübt wurde oder droht, ein erhebliches Machtungleichgewicht besteht oder der Verdacht naheliegt, dass Vermögen verheimlicht wird, ist Mediation in der Regel nicht das geeignete Mittel. Dann steht der rasche Schutz der Betroffenen im Vordergrund, etwa durch eine einstweilige Verfügung.
Ablauf einer Familienmediation
Eine Mediation beginnt mit einem Erstgespräch, in dem die Mediatorin das Verfahren erläutert und die Beteiligten klären, ob sie sich darauf einlassen möchten. Danach werden die Themen gesammelt, die geregelt werden sollen, und die Interessen und Bedürfnisse beider Seiten herausgearbeitet – also nicht nur, was jemand fordert, sondern warum. Auf dieser Grundlage entwickeln die Beteiligten Lösungsoptionen, bewerten sie und einigen sich auf ein Ergebnis.
Die Sitzungen dauern in der Regel ein bis zwei Stunden. Wie viele nötig sind, hängt vom Umfang und von der Schärfe des Konflikts ab; oft genügen wenige Termine, in komplizierten Verfahren ist aber auch eine längere Dauer möglich. Zwischen den Sitzungen können die Beteiligten Unterlagen beschaffen, sich rechtlich beraten lassen oder Vorschläge überdenken. In der Familienmediation hat sich die Co-Mediation bewährt, bei der eine juristisch und eine psychosozial ausgebildete Person das Verfahren gemeinsam leiten.
Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung festgehalten. Diese ist für sich allein häufig noch nicht vollstreckbar. Sie bildet aber die Grundlage für eine rechtlich verbindliche Regelung, etwa für die Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder für einen gerichtlichen Vergleich.
Kosten und Förderung
Mediatorinnen und Mediatoren verrechnen üblicherweise nach Stundensatz; die Kosten werden meist zwischen den Beteiligten geteilt. Wie hoch die Gesamtkosten einer Mediation sind, lässt sich nicht allgemein sagen, da Umfang und Dauer der Mediation von Fall zu Fall und von Parteien zu Parteien abhängen. Wird rasch eine Einigung erzielt, sind Kosten pro Ex-Partner in der Höhe mehrerer hundert Euro realistisch, bei langwierigen Mediationsverfahren können Kosten von einigen tausend Euro auflaufen. Gemessen an einem streitigen Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen ist Mediation fast immer die günstigere und schnellere Lösung – vor allem aber jene, die emotional weniger belastend ist und die Möglichkeit bietet, dass sich Ex-Partner weiterhin respektvoll in die Augen schauen können.
Rechtlicher Rahmen in Österreich
Die Mediation in Zivilrechtssachen ist in Österreich im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. An die Mediation durch eingetragene Mediatoren knüpft das Gesetz besondere Rechtsfolgen:
- Eingetragene Mediatoren sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurde (§ 18 ZivMediatG). Sie dürfen darüber auch vor Gericht nicht als Zeugen aussagen.
- Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator hemmen den Anfang und den Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche (§ 22 ZivMediatG). Wer sich auf eine Mediation einlässt, verliert also keine Ansprüche durch Zeitablauf.
Auch im gerichtlichen Verfahren spielt Mediation eine Rolle. In Verfahren über Obsorge und Kontaktrecht kann das Gericht anordnen, dass die Eltern an einem Erstgespräch über Mediation teilnehmen (§ 107 Abs 3 AußStrG). Davon zu unterscheiden ist die Elternberatung, die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung nachweisen müssen (§ 95 Abs 1a AußStrG): Sie dient der Information über die Bedürfnisse der Kinder in der Trennungssituation und ist keine Mediation.
Wenn keine Einigung gelingt
Nicht jede Mediation führt zu einer vollständigen und finalen Einigung. Das bedeutet aber noch nicht, dass die Mediation schlichtweg gescheitert ist: Häufig lassen sich einzelne Punkte klären, etwa die Betreuung der Kinder, während andere, etwa die Vermögensaufteilung, vor Gericht entschieden werden müssen. Dadurch können in Mediationsverfahren, selbst wenn diese keine umfassende Klärung ermöglichen, häufig zumindest Teilerfolge in kritischen Punkten erzielt werden. Weil die Mediation vertraulich ist, darf das, was dort besprochen wurde, im späteren Verfahren nicht gegen einen der Beteiligten verwendet werden.
Mediation und anwaltliche Beratung
Mediation und anwaltliche Beratung schließen einander nicht aus, sofern sie von unterschiedlichen Personen erfolgen. Nachdem eine Mediatorin zur Neutralität verpflichtet ist, kann mit anderen Worten nicht die Anwältin einer Partei zugleich als Mediatorin zwischen den Parteien auftreten, zumal Anwälte gerade nicht zur Neutralität verpflichtet sind.
Dass sich Parteien einer Mediation auch anwaltlich beraten lassen, ist umgekehrt weder unzulässig noch ungewöhnlich. Auch ist es denkbar, dass die Anwälte der Parteien der Mediation beiwohnen; ob dies auch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen ist es die zielführendere (und günstigere) Varianten, eine Mediation zwischen den Parteien zu starten und dann, wenn ausreichend Fortschritte erzielt werden konnten, zur Finalisierung der Mediation und der getroffenen Vereinbarung anwaltliche Unterstützung beizuziehen.
Lesen Sie mehr in unserem Blog-Beitrag Wann lohnt sich Mediation bei einer Trennung?
Wir helfen weiter
Eine Trennung muss nicht vor Gericht ausgetragen werden. Mag. Eva Schmelz ist Rechtsanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Sie weiß aus beiden Rollen, wie sich aufgeheizte Situationen beruhigen lassen und wie aus einem Gespräch zwischen Ex-Partnern eine tragfähige Vereinbarung wird. Ob sie Sie als Anwältin in eine Mediation begleitet oder als Mediatorin für Sie beide tätig wird, klären wir im Erstgespräch.
Häufige Fragen zu Mediation
In familienrechtlichen Angelegenheiten besteht nur eingeschränkt Anwaltszwang, während einer Mediation überhaupt nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, wenn die Parteien einer Mediation sich auch anwaltlich beraten lassen, denn eine Mediatorin ist zur Unabhängigkeit verpflichtet darf damit keinen der Beteiligten einseitig rechtlich beraten.
Die Teilnahme an einem Mediationsverfahren ist ausnahmslos freiwillig und kann von jeder Partei jederzeit beendet werden. Ein Gericht kann in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation anordnen, nicht aber die Mediation selbst.
Nein. Anders als ein Gericht trifft die Mediatorin keine Entscheidung und gibt auch keine Lösung vor. Sie leitet das Gespräch, macht die Interessen beider Seiten sichtbar und sorgt dafür, dass beide gleichermaßen zu Wort kommen.
Die schriftliche Abschlussvereinbarung ist für sich allein nicht vollstreckbar. Sie bildet aber die Grundlage für eine rechtlich verbindliche Regelung, etwa für die Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung.
Mediatorinnen und Mediatoren verrechnen meist nach Stunden, die Kosten werden in der Regel zwischen den beiden Parteien des Mediationsverfahrens geteilt. Die Gesamtkostenbelastung der Mediation hängt von der Dauer und dem Umfang des Mediationsverfahrens ab.