Kurz erklärt
Einstweiliger Unterhalt sichert Ihren Lebensunterhalt, solange das Gericht über den Unterhalt noch nicht entschieden hat. Ehegatten und Kinder können ihn mit einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit a EO beantragen, wenn ein einschlägiges Unterhaltsverfahren oder – bei Ehegatten – ein entsprechendes Eheverfahren anhängig ist oder gleichzeitig eingeleitet wird. Für minderjährige Kinder gibt es zusätzlich den raschen vorläufigen Unterhalt nach § 382a EO.
Für den Antrag genügt eine Glaubhaftmachung des Anspruchs; eine vollständige Beweisführung ist in diesem Stadium nicht erforderlich. Umso wichtiger sind Unterlagen, aus denen sich die Einkommensverhältnisse nachvollziehen lassen.
Autorin: Mag. Eva Schmelz, Rechtsanwältin und Mediatorin in Wien · Stand: Oktober 2026
Warum es einstweiligen Unterhalt gibt
Ein Unterhaltsverfahren oder eine strittige Scheidung kann Monate dauern. Bleiben währenddessen Unterhaltszahlungen aus, kann gerade die Versorgung von Kindern rasch zum Problem werden. Die einstweilige Verfügung soll die materiellen Bedürfnisse bis zur Entscheidung rasch sichern.
Einstweiliger Unterhalt kommt nicht als zusätzlicher Anspruch zum endgültigen Unterhalt hinzu. Im Eilverfahren wird derselbe gesetzliche Unterhaltsanspruch geltend gemacht wie im Hauptverfahren, nach denselben Regeln. In welcher Höhe der Anspruch endgültig besteht, wird jedoch im Hauptverfahren entschieden; eine Rückforderung zu viel geleisteter Beträge unterliegt eigenen Grenzen.
Einstweiliger Unterhalt für Ehegatten
Ehegatten machen ihren Unterhalt im streitigen Verfahren geltend, also mit einer Klage. Im Zusammenhang mit einer Unterhaltsklage oder mit einem Verfahren auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe kann zugleich einstweiliger Unterhalt beantragt werden. Wie hoch der Unterhalt während aufrechter Ehe ist, richtet sich nach § 94 ABGB; Einzelheiten erläutern wir im Beitrag Unterhalt während der Trennung.
Auch nach der Scheidung kann einstweiliger Unterhalt eine Rolle spielen: Ist die Scheidung selbst schon rechtskräftig, das Verschulden aber noch strittig, kann bis zur Entscheidung darüber nur einstweiliger Unterhalt begehrt werden. Um die Höhe beurteilen zu können, haben Ehegatten gegeneinander einen Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung.
Einstweiliger und vorläufiger Unterhalt für Kinder
Über den Unterhalt minderjähriger Kinder entscheidet das Pflegschaftsgericht, also das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 109 JN, § 114 JN). Den Antrag stellt das minderjährige Kind, vertreten durch eine dazu berechtigte Person; wer vertretungsbefugt ist, hängt von der Obsorgeregelung und allfälligen gerichtlichen Ermächtigungen ab. Neben dem einstweiligen Unterhalt kennt das Gesetz hier den vorläufigen Unterhalt nach § 382a EO. Er ist zu bewilligen, wenn
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das minderjährige Kind ihn beantragt,
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sich der Antrag gegen den Elternteil richtet, in dessen Haushalt das Kind nicht betreut wird,
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dieser Elternteil nicht schon aufgrund eines vollstreckbaren Titels Unterhalt schuldet und
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ein Verfahren zur Bemessung des Unterhalts anhängig ist oder gleichzeitig eingeleitet wird.
Das Gericht entscheidet darüber unverzüglich und ohne den anderen Elternteil anzuhören. Dafür ist der vorläufige Unterhalt der Höhe nach begrenzt: höchstens bis zum altersabhängigen Betrag der Familienbeihilfe. Daneben bleibt die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit a EO unberührt; welches Verfahren zweckmäßig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie das Gericht die Höhe bemisst
Zugesprochen wird der einstweilige angemessene Unterhalt. Das Gericht wendet dieselben Bemessungsregeln an wie im Hauptverfahren, beim Kindesunterhalt also die Prozentsatzmethode (siehe Höhe des Kindesunterhalts: ein Rechenbeispiel). Grundlage ist aber nur, was im Eilverfahren glaubhaft gemacht wird; juristisch spricht man von Bescheinigung. Zugelassen sind nur sofort verfügbare Bescheinigungsmittel, etwa Urkunden oder Zeugen, die Sie mitbringen.
Je besser Sie das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person belegen können, desto verlässlicher ist der Betrag.
Wenn Zahlungen ausbleiben: Sabine, Michael und Lena
Michael zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und überweist kein Geld mehr. Sabine arbeitet in Teilzeit und betreut die sechsjährige Lena. Sie klagt Michael auf Ehegattenunterhalt und beantragt zugleich einstweiligen Unterhalt. Für Lena stellt sie beim Pflegschaftsgericht einen Unterhaltsantrag samt Antrag auf vorläufigen Unterhalt nach § 382a EO.
Über den vorläufigen Unterhalt für Lena entscheidet das Gericht rasch und ohne Michael vorher anzuhören, allerdings nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. Für den einstweiligen Unterhalt legt Sabine Kopien von Michaels Lohnzetteln, Kontoauszüge und ihre eigenen Einkommensnachweise vor. Michael kann seinerseits Belege einbringen, etwa über ein geringeres Einkommen oder weitere Unterhaltspflichten. Das endgültige Ergebnis klärt das Hauptverfahren.
Drei Irrtümer zum einstweiligen Unterhalt
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„Unterhalt gibt es erst, wenn das Urteil da ist.“ Gerade dafür gibt es den einstweiligen Unterhalt: Er kann schon während des Verfahrens zugesprochen werden, sobald der Anspruch bescheinigt ist.
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„Einstweiliger Unterhalt muss später zurückgezahlt werden.“ In der Regel nicht, weil es um denselben Anspruch geht wie im Hauptverfahren. Wurde zu viel bezahlt, kann der Mehrbetrag zwar zurückgefordert werden, nicht aber, soweit ihn der Empfänger gutgläubig verbraucht hat.
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„Der einstweilige Unterhalt deckt auch die Monate seit dem Auszug.“ Nein: Einstweiliger Unterhalt wird nicht für die Vergangenheit zugesprochen (RIS-Justiz RS0005914). Rückstände können Sie aber im Hauptverfahren geltend machen.
Einstweiliger Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Eine einstweilige Verfügung über Unterhalt wird mit ihrer Zustellung vollstreckbar. Zahlt der Elternteil trotzdem nicht, kann sie unter den Voraussetzungen des Unterhaltsvorschussrechts auch für einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss relevant sein. Gerade der vorläufige Unterhalt nach § 382a EO ermöglicht es so, die Versorgung des Kindes besonders schnell zu sichern. Wie Exekution und Unterhaltsvorschuss funktionieren, erläutern wir im Beitrag Wenn der Unterhalt ausbleibt.
Was Sie für den Antrag vorbereiten
Praxishinweis: Stellen Sie möglichst früh Unterlagen zusammen, die das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person belegen, etwa Lohnzettel, Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheide, Kontoauszüge oder Unterlagen über ein Unternehmen. Legen Sie auch Ihr eigenes Einkommen offen und halten Sie fest, welche Zahlungen seit der Trennung geleistet wurden und welche Kosten Sie für die Kinder laufend tragen.
Für den Kindesunterhalt besteht in erster Instanz keine Pflicht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Anwaltliche Unterstützung kann dennoch angezeigt sein, wenn das Einkommen schwer zu belegen ist, etwa bei Selbständigen, oder wenn zugleich ein Scheidungsverfahren läuft und Ehegatten- und Kindesunterhalt aufeinander abzustimmen sind.
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Häufige Fragen zum einstweiligen Unterhalt
Unterhalt, den das Gericht mit einstweiliger Verfügung schon während eines laufenden Unterhalts- oder Scheidungsverfahrens zuspricht. Es geht um denselben Anspruch wie im Hauptverfahren; der Betrag steht in der Regel endgültig zu.
Grundsätzlich besteht ein Zusammenhang mit einem Unterhalts- oder einschlägigen Eheverfahren; die besonderen Voraussetzungen des § 382a EO für minderjährige Kinder sind gesondert zu prüfen. Den Antrag auf einstweiligen Unterhalt können Sie aber gleichzeitig mit der Einleitung des Verfahrens stellen.
Über vorläufigen Unterhalt für Kinder nach § 382a EO entscheidet es unverzüglich und ohne Anhörung des anderen Elternteils. Auch der einstweilige Unterhalt wird im Eilverfahren geprüft; wie rasch die Entscheidung fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Nein. Einstweiliger Unterhalt wird nur für die Zukunft zugesprochen. Unterhalt für vergangene Zeiträume können Sie im Hauptverfahren geltend machen.
Nur eingeschränkt. Zu viel geleisteter Unterhalt kann zurückgefordert werden, nicht aber, soweit ihn der Empfänger gutgläubig verbraucht hat.