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Was eine Familienmediation kostet und wann sie gefördert wird

Kurz erklärt

Was eine Familienmediation kostet, hängt vor allem von der Zahl der Stunden und vom vereinbarten Honorar ab. Im Regelfall richtet sich das Honorar nicht nach einem Streitwert, sondern nach dem vereinbarten Zeitaufwand; die Beteiligten tragen die Kosten selbst und können ihre Aufteilung vereinbaren. Paare in Trennung oder Scheidung können eine geförderte Familienmediation nutzen, deren Grundlage § 39c FLAG ist. Dann arbeitet ein Team aus einer juristischen und einer psychosozialen Fachkraft, und Sie zahlen nur einen Selbstbehalt, der sich nach Einkommen und Zahl der Kinder richtet.

Vor dem ersten Termin sollten daher sowohl der Stundensatz als auch die Möglichkeiten einer Förderung und die Kostenaufteilung geklärt sein.

Autorin: Mag. Eva Schmelz, Rechtsanwältin und Mediatorin in Wien · Stand: Oktober 2026

Wovon die Kosten einer Mediation abhängen

Mediatorinnen verrechnen ihr Honorar in aller Regel nach Zeit, meist als Stundensatz. Wie hoch dieser ist, vereinbaren Sie mit der Mediatorin. Entscheidend für die Gesamtkosten ist daher, wie viele Sitzungen nötig sind. Manche Paare kommen mit fünf bis acht Sitzungen aus; bei mehreren Streitpunkten kann der Aufwand erheblich höher sein. Die tatsächliche Dauer kann stark abweichen: je mehr Themen offen sind – Kinder, Unterhalt, Wohnung, Vermögen –, desto mehr Zeit brauchen Sie meist.

Mitunter werden nicht nur die Sitzungen, sondern auch die Vorbereitung, Protokolle und die schriftliche Abschlussvereinbarung verrechnet. Ob und wie diese Arbeiten verrechnet werden, regelt die Mediationsvereinbarung, die zu Beginn geschlossen wird und auch die Kosten festhält. Arbeiten zwei Mediatorinnen gemeinsam als Team (Co-Mediation), sollten Sie klären, ob ein gemeinsamer Stundensatz für das Team gilt.

Wer die Kosten trägt

Die Kosten der Mediation tragen die Beteiligten selbst. Wie Sie sie aufteilen, können Sie frei vereinbaren: zu gleichen Teilen, im Verhältnis Ihrer Einkommen oder so, dass einer von Ihnen mehr übernimmt. Halten Sie die Aufteilung schriftlich fest, damit später kein Streit über die Rechnung entsteht.

Ordnet das Pflegschaftsgericht nach § 107 Abs 3 AußStrG ein Erstgespräch über Mediation an, beschränkt sich die Verpflichtung auf dieses Erstgespräch. Weitere Sitzungen kann das Gericht nicht anordnen; ob Sie die Mediation fortsetzen und die weiteren Kosten übernehmen, entscheiden Sie selbst.

Wer Ehegattenunterhalt zahlt, kann die eigenen Mediationskosten nach der Rechtsprechung übrigens nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen (OGH 13.4.1999, 5 Ob 38/99w).

Geförderte Familienmediation: die Voraussetzungen

Das Bundeskanzleramt fördert Mediation in familien- und kindschaftsrechtlichen Konflikten auf Grundlage von § 39c FLAG und einer Förderrichtlinie, die seit 1.7.2024 gilt. Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gefördert werden Paare, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, getrennt leben oder bereits geschieden sind, etwa bei Fragen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Kontaktrecht.

  • Sie wählen ein Mediationsteam aus der Liste des Bundeskanzleramts. Die Förderung erhalten gemeinnützige Vereine, denen diese Teams angehören.

  • Das Team arbeitet in Co-Mediation: Eine Person kommt aus einem juristischen Grundberuf, etwa Rechtsanwältin oder Richter, die andere aus einem psychosozialen, etwa Psychotherapeutin oder Sozialarbeiter.

  • Gefördert werden höchstens zwölf Stunden. Weitere Stunden sind möglich, die Kosten tragen Sie dann zur Gänze selbst.

Einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Mediation gibt es nicht; das Bundeskanzleramt fördert die Vereine im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Liste der Teams und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeskanzleramts zur Mediation bei Trennung und Scheidung.

Was Sie bei der geförderten Mediation selbst zahlen

Nach der seit 1. Jänner 2026 geltenden Tariftabelle des Bundeskanzleramts kostet eine Mediationsstunde für das gesamte Team 220 Euro. Sie zahlen davon nur einen Selbstbehalt pro Stunde; den Rest rechnet das Team über seinen Verein mit dem Bundeskanzleramt ab.

Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt vom gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Partner und von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab. Sonderzahlungen werden dabei auf zwölf Monate umgelegt, die Familienbeihilfe zählt nicht zum Einkommen. Die Beträge reichen von 10 bis 120 Euro pro Stunde. Bei geringem Einkommen und Kindern entfällt der Selbstbehalt ganz, ab einer bestimmten Einkommensgrenze gibt es keine Förderung mehr. Das Team berechnet den Selbstbehalt anhand Ihrer Einkommensnachweise, etwa Lohnzettel.

Lisa und Martin: was die Förderung ausmacht

Lisa und Martin trennen sich und haben zwei Kinder. Gemeinsam verdienen sie durchschnittlich 4.000 Euro netto im Monat, die Sonderzahlungen bereits eingerechnet. Im vereinfachten Beispiel beträgt ihr Selbstbehalt nach der Tariftabelle 2026 30 Euro pro Mediationsstunde; die tatsächliche Einstufung ist anhand der aktuellen Fördertabelle und der Nachweise vorzunehmen. Brauchen sie acht Stunden, kostet sie die Mediation insgesamt 240 Euro; ohne Förderung wären es beim Tarif von 220 Euro pro Stunde 1.760 Euro. Wie sie die 240 Euro untereinander aufteilen, vereinbaren die beiden selbst.

Zwei Irrtümer zu den Mediationskosten

  • „Gefördert wird jede Mediation.“ Gefördert wird nur die Familienmediation rund um Trennung und Scheidung durch ein Team aus der Liste des Bundeskanzleramts, höchstens zwölf Stunden lang und nur bis zu einer Einkommensgrenze. Eine Mediation bei einer anderen Mediatorin bleibt möglich; die Kosten tragen Sie dann aber vollständig selbst.

  • „Mediation ist immer teurer als ein Anwalt.“ Pauschal lässt sich das nicht sagen. Gelingt mit der Mediation eine einvernehmliche Lösung, lässt sich oft ein streitiges Verfahren vermeiden. Umgekehrt ersetzt die Mediation die rechtliche Prüfung nicht: Eine anwaltliche Kontrolle des Ergebnisses ist empfehlenswert und kostet zusätzlich.

Mediation und die Kosten eines Verfahrens

Ein streitiges Scheidungs-, Unterhalts- oder Obsorgeverfahren verursacht Gerichtsgebühren und Anwaltskosten, oft über mehrere Verhandlungstermine hinweg. Wie hoch diese Kosten am Ende werden, lässt sich zu Beginn kaum abschätzen. Auch die persönliche Belastung durch einen längeren Streit ist oft erheblich. Wenn noch eine tragfähige Gesprächsbasis besteht, ist eine einvernehmliche Lösung häufig kostenschonender als ein längerer Streit. Eine Mediation kann dabei unterstützen, sofern sie für beide Beteiligten geeignet ist.

Auch eine Mediation erspart allerdings nicht alle Kosten: Für die einvernehmliche Scheidung fallen weiterhin Gerichtsgebühren an, und die Scheidungsfolgenvereinbarung sollte rechtlich geprüft werden. Welche Kosten bei einer Scheidung anfallen, zeigt unser Beitrag Kosten und Dauer einer Scheidung in Wien.

Kosten von Anfang an klären

Praxishinweis: Sprechen Sie Honorar und Kostenaufteilung gleich im Erstgespräch an und lassen Sie beides schriftlich in die Mediationsvereinbarung aufnehmen. Fragen Sie nach dem Stundensatz, danach, ob Vorbereitung, Protokolle und die Abschlussvereinbarung gesondert verrechnet werden, was bei abgesagten Terminen gilt und ob eine geförderte Familienmediation in Betracht kommt. Für die Förderung bringen Sie aktuelle Einkommensnachweise beider Partner mit.

Planen Sie außerdem die Kosten einer anwaltlichen Beratung ein, wenn Sie das Ergebnis vor der Unterschrift prüfen lassen möchten. Ob Sie die Mediation fortsetzen, entscheiden Sie selbst. Sie können sie grundsätzlich jederzeit beenden; zu bezahlen sind dann die bis dahin angefallenen Stunden.

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Häufige Fragen zur Mediation und ihren Kosten

Was kostet eine Stunde Familienmediation?

Das hängt vom vereinbarten Honorar ab, denn die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand und nicht nach dem Streitwert. Bei der geförderten Familienmediation beträgt der Tarif ab 1.1.2026 220 Euro pro Stunde für das Team; Sie zahlen davon nur einen Selbstbehalt.

Wer kann eine geförderte Familienmediation in Anspruch nehmen?

Paare, die sich trennen oder scheiden lassen wollen, getrennt leben oder geschieden sind. Voraussetzung ist ein Mediationsteam aus der Liste des Bundeskanzleramts; über einer bestimmten Einkommensgrenze gibt es keine Förderung.

Wie wird der Selbstbehalt berechnet?

Das Mediationsteam berechnet ihn anhand der Tariftabelle aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen beider Partner und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Sie legen dafür Einkommensnachweise vor; die Familienbeihilfe zählt nicht als Einkommen.

Wie viele Stunden werden gefördert?

Höchstens zwölf Stunden. Brauchen Sie mehr Zeit, können Sie die Mediation fortsetzen, tragen die weiteren Kosten aber zur Gänze selbst.

Kann das Gericht eine Mediation anordnen?

Nein, das Pflegschaftsgericht kann nur die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation anordnen. Weitere Sitzungen bleiben freiwillig, ebenso die Entscheidung, deren Kosten zu übernehmen.

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